Abgabe / Aufgabe des Gartens
Da es immer wieder Fragen der Pächter gibt, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie ihren Garten kündigen wollen – hier eine kleine Anleitung.
- Der abgebende Pächter schreibt eine schriftliche Kündigung. Diese kann er in unseren Briefkasten an der Werkstatt werfen oder per Post an:
Kleingartenverein Blühe auf e.V.
Feldstraße 30a
38226 Salzgitter
- Unser 1. Vorsitzender beauftrag den Wertermittler (zur Zeit von Bezirk) damit dieser den klein gärtnerischen Wert des Gartens ermittelt. Die Kosten der Wertermittlung von aktuell 50,-€ trägt der abgebende Pächter.
- Jetzt kann der abgebende Pächter sich um einen Nachpächter kümmern, oder falls er das nicht möchte, werden wir den Interessenten von unserer Warteliste seinen Garten anbieten. In diesem Fall sollte der 1. Vorsitzende über den gewünschten Übernahmepreis in Kenntnis gesetzt werden, damit er eine Vorauswahl ( nicht jeder ist bereit jeden Preis zu zahlen) treffen kann.
- Der Nachpächter stellt einen Aufnahmeantrag beim 1. Vorsitzenden. Über seinen Antrag wird auf der nächsten Vorstandssitzung entschieden. Eventuell wird der potenzielle Nachpächter auch gebeten sich persönlich auf der Sitzung vorzustellen.
- Entscheidet der Vorstand positiv über den Antrag, kann der Termin für die Überschreibung vereinbart werden.
- Der abgebende Pächter hat seinen Garten ordentlich zu übergeben, der Kompost und die Fäkaliengrube sollten geleert sein. Andere Vereinbarungen mit dem Nachpächter sind zulässig, aber nicht schön.
- Bei der Überschreibung werden Wasser und Strom abgerechnet bzw. mit den Vorauszahlungen verrechnet. FED – Versicherungen können vom Nachpächter übernommen oder auf Wunsch des Nachpächters vom Vorpächter geändert bzw. gekündigt werden.
- Kosten:
Für den abgebenden Pächter:
Kosten für Wasser und Strom, falls die Vorauszahlungen nicht ausreichend sind.
30,- € Überschreibungsgebühr / Aufwandentschädigung
Für den Nachpächter:
Aufnahmegebühr 20,-€
Vorauszahlung Wasser 24,-€
Vorauszahlung Strom 50,-€
Unfallversicherung 3,-€
Weitere geleistete Zahlungen, wie Pacht, Mitgliedbeitrag, Grünschnittcontainer, Wasseruhr usw. sollte der abgebende Pächter mit in seinen gewünschten Abgabepreis integrieren.
Der abgebende Pächter muss seinen Garten bis zum Tag der Übergabe weiter bewirtschaften, auch wenn sich kurzfristig kein Nachpächter findet.
Anmerkung:
Die Aussage, ich will meinen Garten verkaufen, ist sachlich falsch.
Ihr seid nur Pächter und sucht einen Nachpächter – verkaufen könnt ihr euer Inventar und eure Gartengeräte.
Für den Garten könnt ihr den Preis der Wertermittlung verlangen + eventuell gezahlte Beträge an den Verein – aber nicht als Kaufpreis, sondern eher als Abstand.
Dieses aber nur am Rande, weil immer wieder Pächter ihren Garten verkaufen wollen und die Nachpächter glauben, sie hätten jetzt Eigentum erworben.
Gut Grün